Ansprechpartnerin

Susanne Nietzer

ABTEILUNG BK
E-Mail: Nietzer.wegvn(at)freiburger-schulen.bwl.de
Telefon: 0761 - 201 7819

BK I

Berufskolleg I

Die Schülerinnen und Schüler, die das BKI besuchen, erhalten eine fundierte berufliche Orientierung im kaufmännischen Bereich und verbessern ihre Chancen auf einen entsprechenden Ausbildungsplatz ganz erheblich. Außerdem ist dieser Bildungsgang Voraussetzung für das Berufskolleg II. Voraussetzung für das BKI ist ein Mittlerer Bildungsabschluss.

BK II

Berufskolleg II (einjährig) – Fachhochschulreife (BW)

Das kaufmännische Berufskolleg BKII stellt eine interessante Möglichkeit dar, die FHR (BW) zu erwerben (1. Ziel). Darüber hinaus ist es auch weiterhin möglich durch zwei Zusatzprüfungen und Belegung des zusätzlichen Faches „Wirtschaft“ den Assistentenabschluss zu machen.

Schülerinnen und Schüler, die den Assistentenabschluss erworben haben, können im Anschluss die Wirtschaftsoberschule besuchen und in einem Jahr bzw. in zwei Jahren die Hochschulreife erwerben.

Außerdem kann nach dem Bestehen des BKII durch ein halbjähriges kaufmännisches Praktikum die bundesweite FHR erworben werden. Voraussetzung für das BKII ist das BKI mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 in den vier Kernfächern D, E, M, BWL.

Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife im BKII berechtigt zum Studium an Hochschulen in Baden-Württemberg. Der Nachweis eines halbjährigen kaufmännischen Praktikums, davon kann ein Monat auch schon während des BKII-Schuljahres erbracht werden, ist Voraussetzung für die bundesweite Fachhochschulreife für BKII-Absolvent*innen. Diese bundesweite Anerkennung wird von der Schule ausgestellt und berechtigt zum bundesweiten Studium.

BK FH

Berufskolleg BKFH (einjährig) – Bundesweite Fachhochschulreife

Unsere Schule bietet außerdem das BKFH an. Dieses Berufskolleg richtet sich hauptsächlich an Schülerinnen und Schüler der Kaufmännischen Berufsschule, die nach der bestandenen Abschlussprüfung und mit mittlerem Bildungsabschluss, die bundesweite FHR in einem Jahr erwerben wollen. Voraussetzung sind ein Mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossen mindestens zweijährigen kaufmännischen Ausbildung bzw. Ausbildung mit einer kaufmännischen Grundbildung. Ein Auswahlverfahren findet statt, wenn sich mehr Bewerber gemeldet haben als Plätze vorhanden sind.

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